Folgende ärztliche Leistungen im Rahmen einer Untersuchung der medizinischen Tauglichkeit zum Sporttauchen werden als obligat angesehen: allgemeine und spezielle tauchmedizinische Anamnese sowie
Untersuchung des ganzen Körpers mit besonderer neurologischer Untersuchung sowie Spiegelung des Trommelfells.
Folgende technisch-apparative Leistungen werden ebenfalls als obligat angesehen: Aufzeichnung eines EKGs in Ruhe sowie Durchführung einer Spirometrie mit Aufzeichnung der Fluss-/Volumenkurve.
Für Tauchkandidaten ab dem 40. Lebensjahr wird die Durchführung einer Ergometrie mit Messung von Blutdruck und EKG unter Belastung empfohlen.
Die Abrechnung dieser privatärztlichen Leistung erfolgt nach den Vorgaben der GOÄ, wir bieten hier die Berechnung nach dem 1,5fachen Satz an. (Anmerkung: Privatärztliche Leistungen
werden in der Regel nach dem 2,3fachen Satz abgerechnet.) Download Bescheinigung.
Ziffer | Beschreibung | 1,5fach (EUR) |
1 |
Beratung, auch mittels Fernsprecher |
6,99 |
8 |
Untersuchung zur Erhebung des Ganzkörperstatus, gegebenenfalls einschließlich Dokumentation |
22,74 |
70 |
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung |
3,45 |
605 |
Ruhespirographische Untersuchung (im geschlossenen oder offenen System) mit fortlaufend registrierenden Methoden |
21,16 |
605a |
Darstellung der Flußvolumenkurve bei spirographischen Untersuchungen einschließlich graphischer Registrierung und Dokumentation |
12,24 |
651 |
Elektrokardiographische Untersuchung in Ruhe auch gegebenenfalls nach Belastung mit Extremitäten- und Brustwandableitungen (mindestens neun Ableitungen) |
22,12 |
|
652 |
Elektrokardiographische Untersuchung unter fortschreibender Registrierung (mindestens 9 Ableitungen) in Ruhe und bei physikalisch definierter und reproduzierbarer Belastung (Ergometrie) gegebenenfalls auch Belastungsänderung |
38,91 |